K263 · Köhler · 1867 · Bad Brambach

Der Galgenberg bei Brambach

Ein missverstandenes Zeichen kostet auf dem Galgenberg bei Brambach ein unschuldiges Mädchen das Leben. Als der heraneilende Bote erkennt, was seine beiläufige Bewegung ausgelöst hat, fordert er selbst die Strafe – und soll seitdem kopflos mit seinem Pferd um den Berg ziehen.

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Überlieferung

Die Sage

263. Der Galgenberg bei Brambach. (Metr. v. Rödiger, Sagenklänge, S. 81. Darnach von J. Schanz in Gräße a. a. O. Nr. 599.)

In Brambach ertönte eines Morgens früh das Armsünderglöcklein: ein junges Mädchen mit schwarzen Schleifen in den Haaren und schwarzen Schleifen an dem Kleide saß auf dem Karren und sollte zum Richtplatze gebracht werden. Viel Volks begleitete den Zug; doch fehlte, als man am Galgenberge ankam, noch das letzte Entscheidungswort, vor dessen Eintreffen die Hinrichtung nicht stattfinden durfte.

Eine junge Verurteilte wird am frühen Morgen von einer Menschenmenge zum Galgenberg bei Brambach begleitet.

Der Reiter, der darnach ausgeritten war, ließ sich endlich am Rande des Waldes erblicken. Wenn er mit dem Tuche wehte, sollte der Urteilsspruch vollzogen werden, so war es verabredet, und siehe! er nahm das Tuch heraus und fuhr damit über die Stirn, indeß er sein Roß jedoch zu immer größerer Eile anspornte.

Der heraneilende Bote wischt sich mit einem Tuch den Schweiß von der Stirn und löst damit ungewollt das verhängnisvolle Zeichen aus.

Man glaubte das Zeichen in dem verabredeten Sinne verstehen zu müssen und der Kopf des Mädchens fiel auf das Schaffot, als der Reiter in athemlosem Hast heransprengte und dem Henker entgegen rief: „Warum habt ihr ein unschuldiges Mädchen gerichtet? Sie war freigesprochen!“ „Ich habe recht gerichtet“, sprach der Henker; „ist's ein Mord, so ist's die Schuld des Richters.“ „Euer ist die Schuld“, sprach der Richter zu dem Boten, „Ihr winktet mit dem Tuche, wie es verabredet war.“ — Da löste sich das grauenvolle Mißverständniß: der Reiter hatte das Tuch nur entfaltet, um sich den Schweiß von der erhitzten Stirn zu trocknen, denn er hatte sich und sein Roß in Angst und Schweiß geritten, um nicht zu spät zu kommen. — „Ich bitte“, sprach der Bote muthervoll, „nicht um Gnade; laßt mich die Strafe des Mordes tragen.“ — Tiefe Stille herrschte unter der versammelten Menge; der Henker schlug dreimal an's Becken, das einen grellen Ton gab, und der Richter sprach zu dem Unglücklichen: „Du bist des Schwertes schuldig!“ — Nicht der Bote, aber die versammelte Menge und selbst der Henker erschrak vor diesem harten Spruche. Der Bote zog sein Schwert, hieb seinem Pferde mit einem kräftigen Schlage den Kopf ab und bat den Henker, ihn auch so zu treffen. Das Sünderglöcklein ertönte von Neuem und ein rascher Hieb trennte seinen Kopf von den Schultern. „Hab ich recht gerichtet?“ rief der Henker. „Recht!“ sprach der Richter. „Aber es war zum letzten Mal!“ entgegnete der Henker; „kein unschuldig Blut soll fürder dieses Schwert beflecken!“ Mit diesen Worten brach er sein Schwert mitten entzwei und begrub es mit dem Gerichteten. Dieser aber fand keine Ruhe im Grabe und macht noch jetzt in der Geisterstunde mit seinem Roß die Runde um den Galgenberg, beide ohne Kopf, wie manches Sonntagskind erzählt, das sie gesehen hat.

Zur Geisterstunde zieht der kopflose Bote mit seinem ebenfalls kopflosen Pferd über den Galgenberg.

Die Sage auf einen Blick

Visuelle Zusammenfassung der Sage vom verhängnisvollen Tuchzeichen, dem Fehlurteil und dem kopflosen Reiter auf dem Galgenberg.

Verstehen und nachschlagen

Zur Überlieferung

Schauplatz

Heutiger Ort
Bad Brambach

Historische Zuordnung

Gebiet / Amt
Amt Voigtsberg

Sammlung und Autor

Autor
Johann August Ernst Köhler
Sammlung
Köhler
Werk
Volksbrauch, Aberglauben, Sagen und andere alte Überlieferungen im Voigtlande
Jahr
1867
Legacy-ID
K263

Quellen

Johann August Ernst Köhler – Volksbrauch, Aberglauben, Sagen und andere alte Überlieferungen im Voigtlande

Johann August Ernst Köhler: Volksbrauch, Aberglauben, Sagen und andere alte Überlieferungen im Voigtlande, Leipzig 1867, Nr. 263 „Der Galgenberg bei Brambach“, S. 603–604.